Was ist das?
Eine Vollmacht nach § 167 BGB ermächtigt eine Person (Bevollmächtigten), im Namen des Vollmachtgebers rechtsverbindliche Handlungen vorzunehmen. Sie kann als Spezialvollmacht (für einen bestimmten Zweck), als Generalvollmacht oder als Vorsorgevollmacht ausgestellt werden.
Wichtige Fristen & Folgen
Bestimmte Vollmachten bedürfen besonderer Form: Grundstücks-Vollmachten müssen notariell beglaubigt sein (§ 29 GBO). Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden (§ 168 BGB).
So erstellen Sie das Dokument
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⚖️ § 167 BGB 🇨🇭 Deutschland 📅 Frist: unbefristet möglichJetzt Vollmacht / Generalvollmacht erstellen
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