Was ist das?
Bei einem erheblichen Mangel der Mietsache mindert sich die Miete gemäß § 536 BGB automatisch auf die angemessene Miete — ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Voraussetzung ist die Anzeige des Mangels beim Vermieter und die Aufforderung zur Beseitigung.
Wichtige Fristen & Folgen
Typische Mängel: Schimmel, Heizungsausfall, Lärm, Wasserschäden, defekte Fenster. Die Minderungsquote hängt von der Schwere des Mangels ab (zwischen 5 % und 100 % der Bruttomiete). Eine zu hohe Minderung kann zur Kündigung führen.
So erstellen Sie das Dokument
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Rechtliche Grundlage in Deutschland
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⚖️ § 536 BGB 🇨🇭 Deutschland 📅 Frist: sofort bei MangelJetzt Mietminderung Ankündigung erstellen
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