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Mahnung Schweiz — nach OR rechtssicher erstellen

Rechtssichere Mahnung nach Schweizer Obligationenrecht (Art. 102 OR). Inkl. Verzugszinsen-Hinweis. Sofort als PDF.

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Was ist das?

Im Schweizer Recht gerät der Schuldner nach Art. 102 OR in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit und Mahnung nicht leistet. Die Mahnung muss schriftlich erfolgen, die Forderung eindeutig bezeichnen und eine angemessene Nachfrist setzen (üblich: 20–30 Tage).

Wichtige Fristen & Folgen

Der Verzugszins beträgt in der Schweiz gemäß Art. 104 OR 5 % p.a., sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach fruchtlosem Ablauf der Mahnung kann Betreibung (SchKG) eingeleitet oder Klage erhoben werden.

So erstellen Sie das Dokument

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Rechtliche Grundlage in Schweiz

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