Was ist das?
Nach österreichischem Recht (§ 1334 ABGB) tritt Verzug ein, wenn der Schuldner nach Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Die Mahnung muss die Forderung genau bezeichnen und eine klare Zahlungsfrist enthalten — in der Praxis 14 Tage.
Wichtige Fristen & Folgen
Verzugszinsen betragen in Österreich gemäß § 1000 ABGB 4 % p.a. zwischen Privaten, zwischen Unternehmern gilt das UGB mit 9,2 % über dem Basiszinssatz. Bei fruchtloser Mahnung steht der Klageweg oder das Mahnverfahren (§§ 244 ff. ZPO) offen.
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Rechtliche Grundlage in Österreich
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⚖️ § 1334 ABGB 🇨🇭 Österreich 📅 Frist: 14 TageJetzt Mahnung / Zahlungsaufforderung erstellen
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