Was ist das?
Seit dem neuen Telekommunikationsgesetz (§ 56 TKG) können Mobilfunk- und Internetverträge monatlich gekündigt werden — auch nach Ablauf der Mindestlaufzeit ohne automatische 12-Monats-Verlängerung. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform beim Anbieter eingehen.
Wichtige Fristen & Folgen
Auch Sonderkündigungen sind möglich bei: Tariferhöhungen, Leistungsverschlechterungen oder Umzug außerhalb der Versorgungszone (§ 60 TKG).
So erstellen Sie das Dokument
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„Kündigung Handyvertrag / Internetvertrag" im Menü auswählen — das System lädt das richtige Formular für Deutschland.
Daten eingeben
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Rechtliche Grundlage in Deutschland
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⚖️ § 56 TKG 🇨🇭 Deutschland 📅 Frist: 1 MonatJetzt Kündigung Handyvertrag / Internetvertrag erstellen
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